Inhalt

Text gilt ab: 30.06.2016

1. Allgemeines

1.1 

Die „Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau“, Ausgabe 2010 (RAP Stra 10) wurden in der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie den Obersten Straßenbaubehörden der Länder grundlegend überarbeitet und liegen nun als „Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau“, Ausgabe 2015 (RAP Stra 15) vor.

1.2 

1Mit Einführung der RAP Stra 15 wird das bisherige Fachgebiet B „Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel“ in die Fachgebiete BB „Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen“ und BE „Bitumenemulsionen, Fluxbitumen“ aufgeteilt. 2Im Fachgebiet F ist nun die Bauweise Dünne Asphaltdeckschicht in Heißbauweise auf Versiegelung (DSH-V) aufgenommen worden. 3Das neue Fachgebiet E „Fahrbahndecken aus Beton, Betontragschichten“ wird aus dem bisherigen Fachgebiet H ausgegliedert.

1.3 

1Die RAP Stra 15 beinhaltet zudem eine Neuregelung zur personellen Besetzung des stellvertretenden Prüfstellenleiters. 2Die bisherige Regelung, wonach der stellvertretende Leiter für zwei anerkannte Prüfstellen tätig sein darf, entfällt ab dem 31. Dezember 2017.

1.4 

1Neu geregelt ist die bundesweite Gültigkeit der Anerkennung nach RAP Stra 15. 2Für mit Beteiligung der BASt anerkannte Prüfstellen besteht somit die Möglichkeit, auf Basis einer erhaltenen Anerkennung auch in anderen Bundesländern tätig zu werden. 3Diese Prüfstellen müssen mit den jeweiligen länderspezifischen Regelungen vertraut sein, die ggf. zusätzlichen Prüfverfahren beherrschen und die Bewertung der Prüfergebnisse entsprechend möglicher landesspezifischer Anforderungen vornehmen können. 4Die anerkannten bayerischen Prüfstellen, die potentiell bundesweit tätig werden können, werden auf der Internetseite der BASt unter http://www.bast.de/DE/Strassenbau/Qualitaetsbewertung/Anerkennung/pdf/ RAPStra15-BY.pdf?__blob=publicationFile&v=3 veröffentlicht.

1.5 

1Im Hinblick auf eine einheitliche Bezeichnung der Prüfungsarten ist zu beachten, dass unter die in den RAP Stra 15 genannten Eignungsprüfungen auch die in den ZTV Beton-StB 07 als Erstprüfungen bezeichneten Prüfungen für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln fallen. 2Eine Harmonisierung der Bezeichnungen der Prüfungsarten erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des jeweiligen technischen Regelwerks.

1.6 

Alle gültigen Prüfverfahrenslisten sowie die Anlagen 2, 3 und 6 der RAP Stra 15 stehen auf der Internetseite der BASt zum Download zur Verfügung.