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Text gilt ab: 16.09.2026

2.   Anwendung

1Die „Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne und lockerer Randbebauung – RLuS 2023, Fassung 2025“ werden hiermit eingeführt und sind gemäß ARS Nr. 12/2026 vom 8. Mai 2026 ab sofort bei allen Immissionsabschätzungen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. 2Bei der Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne und mit lockerer Randbebauung ist stets die jeweils vom BMV eingeführte Fassung des HBEFA zu verwenden.