Inhalt

Text gilt ab: 16.09.2026

1.   Allgemeines

1Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat mit Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 20/2023 vom 4. August 2023 die „Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne und lockerer Randbebauung – RLuS 2023“ bekannt gegeben. 2Sie wurden mit Bekanntmachung vom 30. Oktober 2023, Az. 49-4384-2-1-7 für alle Immissionsabschätzungen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen in staatlicher Verwaltung eingeführt. 3Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. hat die RLuS 2023 erneut überarbeitet. 4Eine Überarbeitung war erforderlich, um das Emissionsmodell bezüglich der Motoremissionen auf den aktuellen Stand des HBEFA 4.2 zu bringen. 5Mit ARS Nr. 12/2026 hat das Bundesministerium für Verkehr die RLuS 2023, Fassung 2025 bekannt gegeben, auf das im Einzelnen verwiesen wird.