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913-B

Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne und mit lockerer Randbebauung – RLuS, Ausgabe 2023 – Fassung 2025

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 31. August 2026, Az. 49-4384-2-1-10

(BayMBl. Nr. 380)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne und mit lockerer Randbebauung – RLuS, Ausgabe 2023 – Fassung 2025 vom 31. August 2026 (BayMBl. Nr. 380)

Anlage:
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 12/2026

1.   Allgemeines

1Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat mit Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 20/2023 vom 4. August 2023 die „Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne und lockerer Randbebauung – RLuS 2023“ bekannt gegeben. 2Sie wurden mit Bekanntmachung vom 30. Oktober 2023, Az. 49-4384-2-1-7 für alle Immissionsabschätzungen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen in staatlicher Verwaltung eingeführt. 3Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. hat die RLuS 2023 erneut überarbeitet. 4Eine Überarbeitung war erforderlich, um das Emissionsmodell bezüglich der Motoremissionen auf den aktuellen Stand des HBEFA 4.2 zu bringen. 5Mit ARS Nr. 12/2026 hat das Bundesministerium für Verkehr die RLuS 2023, Fassung 2025 bekannt gegeben, auf das im Einzelnen verwiesen wird.

2.   Anwendung

1Die „Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne und lockerer Randbebauung – RLuS 2023, Fassung 2025“ werden hiermit eingeführt und sind gemäß ARS Nr. 12/2026 vom 8. Mai 2026 ab sofort bei allen Immissionsabschätzungen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. 2Bei der Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne und mit lockerer Randbebauung ist stets die jeweils vom BMV eingeführte Fassung des HBEFA zu verwenden.

3.   Außerkrafttreten

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 30. Oktober 2023, Az. 49-4384-2-1-7 (AllMBl. Nr. 571) wird aufgehoben.

4.   Künftige Änderungen

Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr behält sich vor, künftige Änderungen der RLuS mit Ministerialerlass bekannt zu geben.

5.   Bezugsmöglichkeit

Die gedruckte Fassung der RLuS 2023, Fassung 2025 ist erhältlich beim FGSV Verlag, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln.

 

Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor