Inhalt
1.
Allgemeines
1.1
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 16/2025 vom 1. August 2025 in einem ersten Schritt die Teile 1-1, 4-1 sowie 5-1 bis 5-5 der „Richtlinien für militärische Infrastruktur und Zivile Verteidigung im Straßen- und Ingenieurbau (MIZ)“, Stand 2025/07 für den Bereich der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes eingeführt.
1.2
1Die MIZ bündeln künftig die Regelungen sowohl für die Anlage und den Bau von Straßen für militärische Schwerstfahrzeuge als auch die Bemessung und Einstufung von Straßenbrücken für militärische Schwerstfahrzeuge. 2Gleichzeitig werden die planerischen Anforderungen der Grundstraßennetze mit abgedeckt. 3Für das Behelfsbrückengerät des Bundes sind zudem die Bauanweisungen, Ausleihe, Wartung, Pflege und Prüfung zu finden.
1.3
Die bisher vom Bund eingeführten Teile lauten:
Teil 1 Allgemeines
Teil 4 Brückenbemessung und Brückeneinstufung für Verkehr mit militärischen Schwerstfahrzeugen
Abschnitt 1 Allgemeines
Teil 5 Behelfsbrückengerät
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Beschreibung und Bauanweisung des Straßenfestbrückengeräts des Bundes
Abschnitt 3 Nutzungskosten und Bewirtschaftung
Abschnitt 4 Wartung, Pflege, Prüfung
Abschnitt 5 Ausleihe von Behelfsbrückengerät im Rahmen von Baumaßnahmen