Inhalt

Text gilt ab: 18.06.2025

4.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

4.1  

Diese Bekanntmachung tritt am 18. Juni 2025 in Kraft.

4.2  

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 20. Februar 2023 (BayMBl. Nr. 118) wird mit Ablauf des 17. Juni 2025 aufgehoben.

4.3  

Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr vom 29. September 2011 Az. IID8-43420-004/03, geändert durch Bekanntmachung vom 7. Oktober 2015 (AllMBl. S. 439) wird mit Ablauf des 17. Juni 2025 aufgehoben.