Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2024

4.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2024 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Oktober 2024 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 20. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 562) außer Kraft.