Inhalt
2.
Anwendung
1Die BEM-ING, Teil 3, Ausgabe 2024/04 wurden vom BMDV mit ARS Nr. 14/2024 vom 23. April 2024 (Az. StB 24/7192.70/23-3849789) bekannt gegeben. 2Die BEM-ING, Teil 3, Ausgabe 2024/04 (Abschnitt 1 mit Stand 2023/03, Abschnitt 2 mit Stand 2024/04, Abschnitt 3 mit Stand 2016/08) sind künftig anzuwenden, wenn Staatliche Bauämter nach § 8 Abs. 6 FStrG beziehungsweise Art. 18 BayStrWG in Verbindung mit Art. 21 BayStrWG im verkehrsrechtlichen Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren für Schwertransporte nach § 29 Abs. 3 StVO beteiligt werden. 3Die Anwendung der Regelungen der BEM-ING, Teil 3, Abschnitt 2 Nr. 3, die das vereinfachte Berechnungsverfahren nach Stufe I betreffen, setzt den Einsatz eines fachlichen Prüfmoduls voraus, das das VEMAGS Statik-Modul einbindet.