Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2024

1.   Allgemeines

1Die Regelungen und Richtlinien für die Berechnung von Ingenieurbauten (BEM-ING), Teil 3 „Berechnung von Straßenbrücken im Bestand für Schwertransporte“ beschreiben das einheitliche Vorgehen bei der Bearbeitung von Schwertransporten im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus und sind Teil der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) herausgegebenen „Regelwerke für den Brücken- und Ingenieurbau der Bundesfernstraßen“. 2Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 21/2016 vom 30. August 2016 wurden die BEM-ING, Teil 3, Ausgabe 2016/08 vom BMDV erstmals bekannt gegeben. 3Die Abschnitte 1 und 2 der BEM-ING, Teil 3 wurden zwischenzeitlich überarbeitet.