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Text gilt ab: 29.11.2023

2.   Anwendung

Die „Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung – RLuS 2023“ werden hiermit eingeführt und sind ab sofort bei allen Immissionsabschätzungen an Bundes, Staats- und Kreisstraßen in staatlicher Verwaltung gemäß ARS Nr. 20/2023 vom 4. August 2023 anzuwenden.