Inhalt

Text gilt ab: 29.11.2023
Gesamtansicht
Vorheriges Dokument (inaktiv)
Nächstes Dokument (inaktiv)

913-B

Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS), Ausgabe 2023 – RLuS 2023

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 30. Oktober 2023, Az. 49-4384-2-1-7

(BayMBl. Nr. 571)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS), Ausgabe 2023 – RLuS 2023 vom 30. Oktober 2023 (BayMBl. Nr. 571)

Regierungen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Landesbaudirektion
nachrichtlich
Bayerischer Oberster Rechnungshof
Bayerischer Kommunaler Prüfverband
Kreisverwaltungsbehörden
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 20/2023

1.   Allgemeines

1Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat mit dem Allgemeinen Rundschreiben (ARS) Straßenbau Nr. 20/2023 vom 4. August 2023 die „Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung – RLuS 2023“ bekannt gegeben und für die Autobahn GmbH des Bundes eingeführt. 2Sie sind von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) aufgestellt worden. 3Dazu wurden die bisherigen RLuS 2012 in der Fassung 2020 überarbeitet. 4Eine Überarbeitung war erforderlich, um die Vorbelastungen und das Tunnelmodell auf den aktuellen Stand zu bringen und Berechnungen auch für Kreisverkehre zu ermöglichen. 5Das Emissionsmodell wurde nicht verändert. 6Dies basiert weiterhin auf dem HBEFA 4.1. 7Alle anderen Funktionen haben ebenfalls keine Änderung erfahren. 8Die gedruckte Fassung wurde ebenfalls in geringem Maße redaktionell überarbeitet.

2.   Anwendung

Die „Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung – RLuS 2023“ werden hiermit eingeführt und sind ab sofort bei allen Immissionsabschätzungen an Bundes, Staats- und Kreisstraßen in staatlicher Verwaltung gemäß ARS Nr. 20/2023 vom 4. August 2023 anzuwenden.

3.   Außerkrafttreten

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 26. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 423) wird aufgehoben.

4.   Bezugsmöglichkeit

1Die gedruckte Fassung der RLuS 2023 ist erhältlich beim FGSV Verlag, Wesselinger Straße 15–17, 50999 Köln. 2Das PC-Berechnungsprogramm kann per Download inklusive Benutzerhandbuch bezogen werden bei der Firma Lohmeyer GmbH, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden.

Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor