Inhalt

Text gilt ab: 29.11.2023

1.   Allgemeines

1Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat mit dem Allgemeinen Rundschreiben (ARS) Straßenbau Nr. 20/2023 vom 4. August 2023 die „Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung – RLuS 2023“ bekannt gegeben und für die Autobahn GmbH des Bundes eingeführt. 2Sie sind von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) aufgestellt worden. 3Dazu wurden die bisherigen RLuS 2012 in der Fassung 2020 überarbeitet. 4Eine Überarbeitung war erforderlich, um die Vorbelastungen und das Tunnelmodell auf den aktuellen Stand zu bringen und Berechnungen auch für Kreisverkehre zu ermöglichen. 5Das Emissionsmodell wurde nicht verändert. 6Dies basiert weiterhin auf dem HBEFA 4.1. 7Alle anderen Funktionen haben ebenfalls keine Änderung erfahren. 8Die gedruckte Fassung wurde ebenfalls in geringem Maße redaktionell überarbeitet.