Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023

1.   Anwendung

1Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat mit Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 15/2023 vom 29. Juni 2023 (Az. StB 25/7182.8/3-ARS-23/15/3816687) die Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen im Straßenbau, Ausgabe 2023 (RuA-StB 23) bekanntgegeben. 2Wir führen hiermit die RuA-StB 23 in Bayern mit Bezug auf Bundesstraßen, Staatsstraßen sowie die in staatlicher Verwaltung stehenden Kreisstraßen ein. 3Den Landkreisen, Städten und Gemeinden wird empfohlen, in ihrer Baulast die RuA-StB 23 ebenfalls anzuwenden.