Inhalt
913-B
Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen im Straßenbau, Ausgabe 2023, RuA-StB 23
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 1. August 2023, Az. 49-43415-2-4-2
(BayMBl. Nr. 406)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen im Straßenbau, Ausgabe 2023, RuA-StB 23 vom 1. August 2023 (BayMBl. Nr. 406)
Regierungen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Städtetag
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern
Bayerischer Oberster Rechnungshof
1.
Anwendung
1Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat mit Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 15/2023 vom 29. Juni 2023 (Az. StB 25/7182.8/3-ARS-23/15/3816687) die Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen im Straßenbau, Ausgabe 2023 (RuA-StB 23) bekanntgegeben. 2Wir führen hiermit die RuA-StB 23 in Bayern mit Bezug auf Bundesstraßen, Staatsstraßen sowie die in staatlicher Verwaltung stehenden Kreisstraßen ein. 3Den Landkreisen, Städten und Gemeinden wird empfohlen, in ihrer Baulast die RuA-StB 23 ebenfalls anzuwenden.
2.
Schlussbestimmungen
1Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr behält sich vor, weitere Anpassungen zu den RuA-StB 23 durch Ministerialerlasse vorzunehmen. 2Die Landratsämter werden gebeten, die kreisangehörigen Gemeinden als örtliche Straßenbaubehörde zu unterrichten.
3.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2023 in Kraft.
4.
Bezugsmöglichkeit
Die RuA-StB 23 können unter der FGSV-Nr. 642 bei der FGSV Verlag GmbH, Wesslinger Straße 15–17, 50999 Köln bezogen werden (www.fgsv-verlag.de).
Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor