Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023

2.   Anwendung

2.1  

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat mit Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 23/2023 vom 18. November 2023 (Az. StB 27/7182.8/3-ARS-20/23/3418825) die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau“, Ausgabe 2020 (ZTV SoB-StB 20) bekanntgegeben.

2.2  

1Wir führen hiermit die ZTV SoB-StB 20 in Bayern mit Bezug auf Bundesstraßen, Staatsstraßen sowie die in staatlicher Verwaltung stehenden Kreisstraßen ein. 2Den Landkreisen, Städten und Gemeinden wird empfohlen, in ihrer Baulast die ZTV SoB-StB 20 ebenfalls anzuwenden.