Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023

3.   Weitere Anwendungshinweise

In Ergänzung der TL BuB E-StB 20/23 wird zur Durchführung der Güteüberwachung Folgendes festgelegt:

3.1   Zu Anhang C, Abschnitt 2.1 der TL BuB E-StB 20/23
(Allgemeines)

1Der „Bayerische Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverein – BAYBÜV e.V.“ mit Sitz in München, bedient sich für den Eignungsnachweis und die Durchführung der Fremdüberwachungshandlungen nach den TL BuB E-StB 20/23, soweit er diese nicht selbst durch seinen Prüfbeauftragten durchführen lässt, der nach den RAP Stra für die Fremdüberwachung von Böden in Bayern anerkannten Prüfstellen. 2Der BAYBÜV e.V. ist damit für die entsprechenden Böden Prüfstellen im Sinne des Abschnittes 2.1 der TL BuB E-StB 20/23.

3.2   Zu Anhang C, Abschnitt 2.4 der TL BuB E-StB 20/23
(Dokumentation)

Die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen werden von den fremdüberwachenden Prüfstellen in tabellarischer Form zusammengestellt und dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr auf Verlangen übersandt.

3.3   Zu Anhang C, Abschnitt 2.6 der TL BuB E-StB 20/23
(Bekanntgabe der Werke mit Güteüberwachung gemäß TL BuB E-StB 20/23)

Für ihren Bereich gibt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die güteüberwachten Werke im Internet unter der Adresse www.stmb.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/index.php bekannt.

3.4   Zu Anhang C, Abschnitt 3.1 der TL BuB E-StB 20/23
(Bei der Fremdüberwachung festgestellte Mängel)

1Eine wiederholte Fremdüberwachungsprüfung ist an erneut im Werk zu entnehmenden Proben durchzuführen. 2Im Fremdüberwachungszeugnis sind dann die Ergebnisse beider Proben anzugeben.

3.5   Zu Anlage 1 der TL BuB E-StB 20/23
(Prüfungen und Prüfhäufigkeiten für Bodenmaterialien und Baustoffe nach TL BuB E-StB 20/23)

Rezyklierte Gesteinskörnungen nach TL Gestein-StB 04/23 (RC und GS):
1Fällt bei einer Haldenproduktion bis max. 5.000 t innerhalb von 5 Produktionstagen (je Halde und Lieferkörnung) der Zeitpunkt der Probenahme der WPK mit dem Zeitpunkt der Fremdüberwachung zusammen, kann auf die Durchführung von Teilen der WPK (umweltrelevante Merkmale, stoffliche Zusammensetzung, Wassergehalt, Korngrößenverteilung) verzichtet werden. 2Eine augenscheinliche Überprüfung des Ausgangsmaterials im Rahmen der WPK ist weiterhin unabdingbar.
Die Prüfung der Proctordichte ist nur in der Erstprüfung durchzuführen.

3.6   Zu Anlage 2 der TL BuB E-StB 20/23
(Vertrag über die Durchführung der Fremdüberwachung)

Bei Nr. 9 und Nr. 11 sind jeweils die Wörter „der Straßenbaubehörde“ durch die Wörter „dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr“ zu ersetzen.