Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023

2.   Anwendung

2.1  

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat mit Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 13/2023 vom 28. Juni 2023 (Az. StB 25/7182.8/3-ARS-23/26/3807916) die „Technischen Lieferbedingungen für Bodenmaterialien und Baustoffe für den Erdbau im Straßenbau“, Ausgabe 2020/ Fassung 2023 (TL BuB E-StB 20/23) bekanntgegeben.

2.2  

1Wir führen hiermit die TL BuB E-StB 20/23 in Bayern mit Bezug auf Bundesstraßen, Staatsstraßen sowie die in staatlicher Verwaltung stehenden Kreisstraßen ein. 2Den Landkreisen, Städten und Gemeinden wird empfohlen, in ihrer Baulast die TL BuB E-StB 20/23 ebenfalls anzuwenden.