Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2022

2. Anwendung

2.1 

1Die RPE-ING, Ausgabe 2020, werden zur Anwendung eingeführt. 2Sie sind ab sofort bei Ingenieurbauwerken nach DIN 1076 im Zuge von Bundes- und Staatsstraßen sowie den mitverwalteten Kreisstraßen anzuwenden. 3Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die RPE-ING auch für ihre Ingenieurbauwerke anzuwenden.

2.2 

1Für den Bereich der Bundes- und Staatsstraßen sowie der mitverwalteten Kreisstraßen ist dem Erhaltungsmanagement in der ersten Nutzungsphase des Bauwerks im Regelfall die in wirtschaftlicher Hinsicht optimierte reaktive Erhaltungsstrategie mit kontrollierter Schadensentwicklung zugrunde zu legen. 2Bei exponierten Bauwerken mit großer verkehrlicher Bedeutung, die aufgrund der vorhandenen Abmessungen und der konstruktiven Ausbildung des Tragwerks nur schwer zu ersetzen sind (z. B. Donaubrücken), kann – abweichend vom Standardfall – in der ersten Nutzungsphase eine Erhaltungsstrategie mit präventivem Ansatz zur Optimierung der Nutzungsdauer zweckmäßig sein. 3Soll für ein exponiertes Bauwerk ein präventiver Ansatz verfolgt werden, ist dies mit Referat 48 des StMB abzustimmen. 4In SIB-Bauwerke ist in diesem Fall in der Tabelle „Teilbauwerk“ unter „Zusatzangaben“ im Feld „Bemerkungen“ der Eintrag „präventive Erhaltungsstrategie“ vorzunehmen. 5In der zweiten Nutzungsphase ist nach der Erhaltungsstrategie mit kontrollierter Alterung zu verfahren.

2.3 

Die Vorgaben der RPE-ING zur Zielzustandsnote (Abschnitt 3.2.2) und zu den Anforderungen an die Zustandsnotenverteilung sind zu beachten.