Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2022

1. Allgemeines

1.1 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 05/2021 vom 29. Januar 2021 die „Richtlinien für die strategische Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken (RPE-ING)“, Stand 12/2020 für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt.

1.2 

1Die RPE-ING wurden von einer Unterarbeitsgruppe des Koordinierungsausschusses Erhaltung (KoA-Erhaltung) erarbeitet. 2Sie systematisieren und vereinheitlichen die strategische Erhaltungsplanung von Ingenieurbauwerken nach DIN 1076. 3Sie dienen damit der Erhaltung der Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des Gesamtbestands der Ingenieurbauwerke unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit sowie der Leistungsfähigkeit der Straße.

1.3 

1Die RPE-ING leiten unterschiedliche Erhaltungsstrategien her und definieren welche Strategien in Abhängigkeit von den Randbedingungen zu verfolgen sind. 2Daneben spezifizieren die RPE-ING die Ziele der Erhaltung und ordnen die Begriffe der Erhaltung umfassend neu. 3Die RPE-ING sind ein strategisches Instrument und haben daher nur mittelbaren Bezug zur Ausgestaltung einzelner Erhaltungsmaßnahmen an einem konkreten Bauwerk.