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Text gilt ab: 01.01.2022
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913-B

Richtlinien für die Erhaltung von Ingenieurbauwerken; Richtlinien für die strategische Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Ingenieurbauten (RPE-ING)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 4. November 2021, Az. 48-4342.31-3-2

(BayMBl. Nr. 852)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinien für die Erhaltung von Ingenieurbauwerken; Richtlinien für die strategische Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Ingenieurbauten (RPE-ING) vom 4. November 2021 (BayMBl. Nr. 852)

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