Inhalt

Text gilt ab: 15.11.2021

1. Allgemeines

1.1 

Für das einheitliche Vorgehen bei der Bearbeitung von Schwertransporten im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus hat die Arbeitsgruppe „Schwerverkehr“ der Bund/Länder-Dienstbesprechung „Brücken- und Ingenieurbau“ das Verfahren für die Berechnung von Straßenbrücken im Bestand für Schwertransporte umfassend überarbeitet und dabei an den aktuellen Normen- und Vorschriftenstand sowie die technische Fortentwicklung der Informationstechnik angepasst.

1.2 

Das Verfahren für die Berechnung von Straßenbrücken im Bestand für Schwertransporte ist gemäß Beschluss der Bund/Länder-Dienstbesprechung „Brücken- und Ingenieurbau“ Bestandteil der „Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieurbauten (BEM-ING)“.

1.3 

1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 21/2016 vom 30. August 2016, veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 18/2016 vom 30. September 2016, die BEM-ING, Teil 3 „Berechnung von Straßenbrücken im Bestand für Schwertransporte“ bekannt gegeben, die Anwendung der Regelungen der BEM-ING, Teil 3 im Rahmen des Erlaubnisverfahrens für Schwertransporte nach § 29 Abs. 3 StVO für unbedenklich erklärt und den obersten Straßenbaubehörden empfohlen, für die in ihren Zuständigkeitsbereichen liegenden Straßen ebenso zu verfahren. 2Außerdem hat das BMVI das zur Umsetzung der Berechnung entwickelte Programmmodul VEMAGS-Statik zur Anwendung empfohlen.