Inhalt

Text gilt ab: 01.12.2020

1. Allgemeines

1Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege, Ausgabe 2017 (ZTV-Baumpflege)“ wurden von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) erarbeitet beziehungsweise zur Ausgabe 2017 überarbeitet. 2In fachlicher und bauvertraglicher Hinsicht haben sich die obersten Straßenbaubehörden der Länder in einer Umfrage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dafür ausgesprochen, die bisherige ZTV Baum-StB 04 durch die ZTV-Baumpflege Ausgabe 2017 der FLL zu ersetzen. 3Die ZTV-Baumpflege Ausgabe 2017 enthalten neben vertraglichen Bestimmungen auch Hinweise zur Vorbereitung, Ausschreibung, Ausführung und Überwachung von Leistungen zur Ausführung von vorbeugenden, erhaltenden, verkehrssichernden und nachsorgenden Maßnahmen an Bäumen sowie ihres Wurzelbereichs, insbesondere im besiedelten Bereich und an Straßen. 4Hinsichtlich der Ausschreibung dieser Leistungen wird auf das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau 14/2019 des BMVI einschließlich dem hierzu ergänzenden Zusatzschreiben des BMVI (Anlage 1 und Anlage 2) verwiesen. 5Ergänzend zu den im Zusatzschreiben genannten Schnittmaßnahmen sind alle Maßnahmen nach Abschnitt 3, die wesentlich in den Baumbestand eingreifen, Bauleistungen nach VOB. 6Dies gilt auch für Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Unterhaltungspflege.