Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2019

3.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2019 in Kraft. 2Mit Ablauf des 30. April 2019 tritt die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 7. August 2007 zu den „Technischen Regelwerken im Straßenbau, Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung, Ausgabe 2007; Teil: Berührende Messungen (TP Eben – Berührende Messungen)“ (AllMBl. S. 439), außer Kraft.