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Text gilt ab: 01.05.2019
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913-B

Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung, Teil: Berührende Messungen Ausgabe 2017,
TP Eben – Berührende Messungen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 26. März 2019, Az. 49-4341-2-2

(BayMBl. Nr. 142)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung, Teil: Berührende Messungen Ausgabe 2017, TP Eben – Berührende Messungen vom 26. März 2019 (BayMBl. Nr. 142)

Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag

1.   Allgemeines

1Die „Technischen Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung; Teil: Berührende Messungen (TP Eben – Berührende Messungen)“, Ausgabe 2007, wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) überarbeitet und als „Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung; Teil: Berührende Messungen (TP Eben – Berührende Messungen)“, Ausgabe 2017, neu aufgelegt. 2Die Funktionsprüfung und Kalibrierung der in den TP Eben – Berührende Messungen behandelten Geräte darf nur durch eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) anerkannte Prüfstelle erfolgen. 3Die Liste der anerkannten Prüfstellen wird durch die BASt geführt, sie wird auf der Internetseite der BASt (www.bast.de) veröffentlicht.

2.   Anwendung

1Die TP Eben – Berührende Messungen gelten für die Überprüfung der Ebenheit bei Abnahme und Betrieb von Fahrbahnoberflächen sowie bei der Abnahme von gebundenen Trag- und Binderschichten. 2Sie sind ab 1. Mai 2019 bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden. 3Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, diese Bekanntmachung auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden.

3.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2019 in Kraft. 2Mit Ablauf des 30. April 2019 tritt die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 7. August 2007 zu den „Technischen Regelwerken im Straßenbau, Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung, Ausgabe 2007; Teil: Berührende Messungen (TP Eben – Berührende Messungen)“ (AllMBl. S. 439), außer Kraft.

4.   Bezugsmöglichkeit

Die „Technischen Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung; Teil: Berührende Messungen (TP Eben – Berührende Messungen)“, Ausgabe 2017, können unter der FGSV-Nr. 404/1 bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.

Helmut Schütz
Ministerialdirektor