Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2019

1.   Allgemeines

1Die „Technischen Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung; Teil: Berührende Messungen (TP Eben – Berührende Messungen)“, Ausgabe 2007, wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) überarbeitet und als „Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung; Teil: Berührende Messungen (TP Eben – Berührende Messungen)“, Ausgabe 2017, neu aufgelegt. 2Die Funktionsprüfung und Kalibrierung der in den TP Eben – Berührende Messungen behandelten Geräte darf nur durch eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) anerkannte Prüfstelle erfolgen. 3Die Liste der anerkannten Prüfstellen wird durch die BASt geführt, sie wird auf der Internetseite der BASt (www.bast.de) veröffentlicht.