Inhalt
2.
Anwendung
2.1
1Hiermit werden die neuen RE-ING, Ausgabe 2025/12, bekanntgegeben. 2Die RE-ING sind bei allen neuen Vorhaben an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden, anzuwenden.
2.2
Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die RE-ING auch für ihre eigenen Vorhaben anzuwenden.
2.3
1Der außer Kraft gesetzte Teil der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006, der den Teil Organisation und Betrieb beinhaltet, ist nicht in die RE-ING Teil 3 (Ausgabe 2025/12) aufgenommen worden. 2Dieser Bereich wird unter der Bezeichnung Tunnelbetriebsorganisation Bayern (TBOB) Ausgabe 2026/06 gesondert geregelt. 3Dieser wird parallel zu dieser Bekanntmachung am 16. September 2026 als Ministerialschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (Az. 48-4342.11-9-1-4) zur Anwendung für die Staatlichen Bauämter eingeführt. 4Die TBOB ist als Nachfolgeregelwerk für den Teil Organisation und Betrieb der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006, zu sehen.