Inhalt
1.
Allgemeines
1.1
1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 11/2017 vom 24. Mai 2017 die „Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten“ (RE-ING) bekanntgegeben. 2Die RE-ING wurden mit Bekanntmachung vom 13. Juni 2018 (AllMBl. 2018, S. 421) in Bayern eingeführt.
1.2
Die RE-ING, Ausgabe 2022/01 wurden vom BMVI mit ARS Nr. 15/2022 vom 1. Juni 2022 bekanntgegeben und mit Bekanntmachung vom 23. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 292) in Bayern eingeführt.
1.3
1Die RE-ING, Ausgabe 2023/03 wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit ARS Nr. 10/2023 vom 25. Mai 2023 (Az. StB 24/7192.70/21/3795709) bekanntgegeben. 2Zur Anwendung der RE-ING ist im ARS Nr. 10/2023 in der Anlage 2 dargestellt, in welchen Abschnitten Aktualisierungen im Vergleich zur Ausgabe 2022/01 vorliegen. 3Die Fortschreibung der RE-ING wurde um den Teil 3 (Tunnel) ergänzt, der Regelungen zum Entwurf, der konstruktiven Ausbildung und der Ausstattung von Tunnelanlagen enthält. 4Die RE-ING Teil 3 (Tunnel) ersetzt die RABT 2006 (siehe Nr. 2.3). 5Ebenfalls wurde die Fortschreibung der RE-ING um den Teil 7 (Becken und Pumpenhäuser aus Beton) ergänzt.
1.4
1Die RE-ING, Ausgabe 2024/12 wurden vom BMDV mit ARS Nr. 03/2025 vom 28. Januar 2025 (Az. StB 24/7192.70/21/3944516) bekanntgegeben. 2Zur Anwendung der RE-ING ist im ARS Nr. 03/2025 in der Anlage 2 dargestellt, in welchen Abschnitten Aktualisierungen im Vergleich zur Ausgabe 2023/03 vorliegen. 3Die Fortschreibung der RE-ING wurde um den Teil 6 (Verkehrszeichenbrücken) ergänzt.
1.5
1Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 02/2026 vom 3. Februar 2026 die Fortschreibung der „Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten“ RE-ING (Ausgabe 2025/12) bekanntgegeben. 2Es werden neben einigen redaktionellen Änderungen und Klarstellungen Regelbreiten von Geh- und Radwegbrücken sowie von Unterführungen für Geh- und Radwege eingeführt.