Inhalt

Text gilt ab: 16.09.2026

4.   Außerkrafttreten

Mit Ablauf des 15. September 2026 treten folgende Bekanntmachungen beziehungsweise Ergänzungen zu Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr außer Kraft:

4.1  

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 23. Mai 2023 , Az. 48-4342.11-6-1-3 Fortschreibung der Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten RE-ING (Ausgabe 2022/01)

4.2  

Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, vom 29. August 2007 , Az. IID8-43420-004/90 Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006

4.3  

Ergänzung zur Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, vom 9. Oktober 2007, zur Bekanntmachung vom 29. August 2007, Az. IID8-43420-004/90 Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006; Formblatt Grunddaten, Konformitätsbewertung, Nachrüstungszeitplan

4.4  

Ergänzung zur Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, vom 8. Oktober 2009, zur Bekanntmachung vom 29. August 2007, IID8-43361-001/07 Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006; Ereignismeldebogen

4.5  

Ergänzung zur Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, vom 28. August 2009, Az. IID8-43420-004/90 Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006; Außervollzugsetzung Wiederholung des Hinweis- und Zusatzschildes „Radio ein“