Inhalt

Text gilt ab: 14.02.2024

1.   Allgemeines

1.1  

1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2016 vom 13. Juni 2016, veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 13 vom 15. Juli 2016, die „Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen“ (RAB-ING) bekanntgegeben und zuletzt mit dem ARS Nr. 07/2022 vom 15. März 2022 fortgeschrieben. 2Die RAB-ING wurden mit Bekanntmachung vom 26. Oktober 2016 (AllMBl. S. 2159) in Bayern eingeführt und mit Bekanntmachung vom 16. Januar 2023 (BayMBl. Nr. 72) zuletzt fortgeschrieben.

1.2  

1Inzwischen wurden durch die Bund/Länder-Arbeitsgruppe RAB-ING der Teil 2 Vorplanung sowie drei weitere Musterbeispiele erarbeitet und mit ARS Nr. 18/2023 bekanntgegeben:
6-6-2:
Irritationsschutzwand mit Beton-Elementen
6-7-1:
Verkehrszeichenbrücke mit zwei Stielen
6-7-2:
Verkehrszeichenbrücke mit einseitiger Auskragung
2Zudem wurden die bestehenden Richtlinientexte an die neue Gliederung der ZTV-ING und die Fortschreibung der RE-ING angepasst.