Inhalt

Text gilt ab: 14.06.2023

1.   Allgemeines

1.1  

1Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 11/2017 vom 24. Mai 2017 die „Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten“ (RE-ING) bekanntgegeben. 2Die RE-ING wurden mit Bekanntmachung vom 13. Juni 2018 (AllMBl. 2018, S. 421) in Bayern eingeführt.

1.2  

Die Fortschreibung der RE-ING, Ausgabe 2021/01 wurde mit dem ARS Nr. 14/2021 vom 5. Juli 2021 bekanntgegeben und mit Bekanntmachung vom 28. Dezember 2021 (BayMBl. 2022, Nr. 55) in Bayern eingeführt.

1.3  

1Inzwischen wurden die RE-ING erneut fortgeschrieben, worüber das BMDV mit dem ARS Nr. 15/2022 vom 1. Juni 2022 informiert hat. 2Neben einigen redaktionellen Änderungen erfolgte im Wesentlichen die Anpassung der Referenzierungen an die Gliederungsänderungen des KoA Bau-Regelwerks. 3Die neue Gliederung des KoA Bau-Regelwerks wurde mit Bekanntmachung der Fortschreibung der ZTV-ING vom 20. Februar 2023 (BayMBl. 2023, Nr. 118) in Bayern eingeführt.