Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

9.   Sonstiges

9.1  

Sachlich zuständig für die Rücknahme oder den Widerruf von Bewilligungsbescheiden und die Rückforderung von Zuwendungen ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.

9.2  

Die Rücknahme und der Widerruf von Zuwendungsbescheiden sowie die Rückforderung von Zuwendungen unterbleiben bei zurückzufordernden Beträgen von nicht mehr als 250 €.