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Inhaltsverzeichnis
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806-G Fortbildungsprüfungsregelungen und Prüfungsordnung nach § 54 Berufsbildungsgesetz für Fortbildungsprüfungen zum AOK-Betriebswirt bzw. zur AOK-Betriebswirtin der AOK Bayern (FPO AOK-Betriebswirt Bayern) Bekanntmachung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vom 22. Mai 2020, Az. A-MA-0612-14-V2-D18772/2020 (BayMBl. Nr. 327) (§§ 1–28)
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Erster Teil Prüfungsanforderungen (§§ 1–2)
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Zweiter Teil Ausschüsse im Prüfungswesen (§§ 3–9)
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Dritter Teil Vorbereitung und Ablauf der Prüfung (§§ 10–18)
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Vierter Teil Feststellung des Prüfungsergebnisses (§§ 19–23)
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Fünfter Teil Wiederholung der Prüfung, Prüfungsunterlagen (§§ 24–26)
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Sechster Teil Schlussbestimmungen (§§ 27–28)
§ 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 28 Übergangsbestimmung
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.06.2020
Fassung: 22.05.2020
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§ 28
Übergangsbestimmung
Auf die Fortbildungsprüfung 2019/2020 findet der zweite Teil der Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen zum AOK-Betriebswirt bzw. zur AOK-Betriebswirtin der AOK Bayern (FPO-AOK Bayern) vom 25. April 2012 (AllMBl. S. 463) Anwendung.