Inhalt

Text gilt ab: 08.11.2017

6. Zuständigkeit und Organisation

6.1 Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)

1Die forstliche Bildungsarbeit wird bayernweit am StMELF koordiniert. 2Aufgaben des StMELF sind insbesondere:
Richtlinien, generelle Weisungen und Vorgaben,
Konzeption und Weiterentwicklung,
Qualitätsmanagement, Evaluierung und Controlling,
Qualitätsmanagement des internen Fortbildungsangebots,
Vernetzung und Kommunikation mit anderen Trägern der schulischen und außerschulischen Umweltbildung in Bayern,
Mitarbeit in nationalen und internationalen Gremien zur Waldpädagogik sowie
Steuerung und Weiterentwicklung des Zertifikats Waldpädagogik einschließlich der Mitarbeit in entsprechenden Arbeitsgruppen.

6.2 Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF)

Die LWF unterstützt die forstliche Bildungsarbeit der Forstverwaltung unter anderem durch:
Koordination des Zertifikates Waldpädagogik,
didaktische Aufbereitung von Fachwissen für die Waldpädagogik,
Unterstützung der WPE bei der Neukonzeption von Methoden,
Unterstützung des Arbeitskreises Forstliche Bildungsarbeit,
Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung,
im Einzelfall Durchführung eigener waldpädagogischer Veranstaltungen und Projekte,
Organisation und Mitwirkung bei Multiplikatorenschulungen,
Koordination des Europanetzwerks Waldpädagogik sowie
Unterstützung des StMELF bei der Vernetzung und Kommunikation mit anderen Trägern der schulischen und außerschulischen Umweltbildung in Bayern.

6.3 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

1Die ÄELF bieten ein auf den örtlichen Bedarf abgestelltes Angebot an Veranstaltungen der forstlichen Bildungsarbeit (z.B. Waldführungen) zur Erfüllung des gesetzlichen Bildungsauftrags an. 2Dabei sind auch überörtliche Veranstaltungen, wie die jährliche Woche des Waldes, Waldjugendspiele auf regionaler Ebene, Walderlebnistage oder Veranstaltungen der Sonderbehörden, zu berücksichtigen.

6.3.1 Bereichsleitung

1Die Bereichsleitung ist im Rahmen der forstfachlichen Leitung der unteren Forstbehörde zuständig für die forstliche Bildungsarbeit. 2Sie delegiert in der Regel Aufgaben der Organisation und Koordination an die Beauftragten für forstliche Bildungsarbeit oder an andere Beschäftigte. 3Aufgaben der Bereichsleitung sind insbesondere:
Sicherstellung der Erfüllung des gesetzlichen Bildungsauftrags,
Qualitätssicherung der waldpädagogischen Arbeit sowie
lokale Abstimmung mit Betrieben der Bayerischen Staatsforsten AöR (BaySF).
4Die Bereichsleitung kann Aufgaben an andere Führungskräfte delegieren.

6.3.2 Forstliche Bildungsbeauftragte

1Jedes AELF bestellt in der Regel eine Revierleiterin oder einen Revierleiter als Forstlichen Bildungsbeauftragten. 2Diese arbeiten eng mit der Bereichsleitung zusammen und unterstützen insbesondere bei:
Konzeption und Koordination der Waldpädagogik im AELF-Bereich,
Evaluierung der waldpädagogischen Arbeit im AELF-Bereich,
Mitarbeit in lokalen Netzwerken der Umweltbildung (z.B. lokale runde Tische der Umweltbildung) sowie
Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Trägern der Umweltbildung im AELF-Bereich.
3Darüber hinaus können die Forstlichen Bildungsbeauftragten die waldpädagogische Arbeit am AELF unterstützen durch:
Konzeption und Durchführung von Programmen für besondere Zielgruppen (z.B. Multiplikatoren),
Bereitstellung und Aufbereitung von Bildungsmaterialien,
fachliche Schulung der Kolleginnen und Kollegen am AELF sowie
Unterstützung der Fortbildung der staatlich zertifizierten Waldpädagoginnen und Waldpädagogen (Koordinierung und Qualitätssicherung des Kursangebots).

6.3.3 Revierleitung

1Die Revierleitungen an den ÄELF stellen die Erfüllung des gesetzlichen Bildungsauftrags vor Ort durch die Ergänzung des Schulunterrichts zum Thema Wald sowie durch weitere waldpädagogische Bildungsangebote für zusätzliche Zielgruppen sicher. 2Sie fördern bei der lokalen Bevölkerung das Verständnis und die Akzeptanz für die heimischen Zukunftswälder und die nachhaltige und multifunktionale Waldbewirtschaftung. 3Sie sind insbesondere zuständig für:
Konzeption und Durchführung waldpädagogischer Angebote im Revier,
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Trägern der Umweltbildung im Revier sowie
Evaluierung der eigenen waldpädagogischen Arbeit.

6.3.4 Waldpädagogische Einrichtungen

1In Ballungsräumen und in besonderen Naturräumen wird das waldpädagogische Angebot durch die WPE ergänzt und erweitert. 2Neben dem flächendeckenden Bildungsangebot der ÄELF bieten sie besondere Programmangebote für ein erweitertes Zielgruppenspektrum an. 3Jede WPE verfügt über ein waldpädagogisches Konzept und hält dieses laufend evident. 4Die WPE berücksichtigen im Rahmen ihrer Möglichkeiten in ihrem Betrieb Aspekte der Nachhaltigkeit in besonderer Weise und stellen diese öffentlichkeitswirksam dar.

6.3.5 Leitung der Waldpädagogischen Einrichtungen

1Die Leitung einer WPE ist zuständig für die Organisation und Koordination des waldpädagogischen Angebots sowie des Einrichtungsbetriebs. 2Sie arbeitet eng mit der Bereichsleitung zusammen. 3Aufgaben der Leitung einer WPE sind insbesondere:
Leitungs- und Führungsaufgaben (z.B. Führung der Beschäftigten, Betreuung von Freiwilligen, Praktikantinnen und Praktikanten, Arbeitsschutz),
waldpädagogische Leitung (z.B. Konzeption des Jahresprogramms, Qualitätskontrolle und -entwicklung),
Verwaltungsaufgaben (z.B. Umgriffsgestaltung, Verkehrssicherung),
Unterstützung der Ausbildung der staatlich zertifizierten Waldpädagoginnen und Waldpädagogen,
Zusammenarbeit mit Verbänden und Organisationen (z.B. lokale Netzwerke der Umweltbildung) sowie
Öffentlichkeitsarbeit.

6.3.6 Sachbearbeitung für überregionale Öffentlichkeitsarbeit und Waldpädagogik

Die Sachbearbeitung für überregionale Öffentlichkeitsarbeit und Waldpädagogik kann im Rahmen der Waldpädagogik folgende Aufgaben erfüllen:
Planung und Organisation von Waldjugendspielen (vor allem in Ostbayern) und regionalen Waldpädagogik-Veranstaltungen (vor allem in Ballungsräumen),
Unterstützung der WPE ihrer Region,
Entwicklung und Bereitstellung regionaler Ausstellungsmaterialien sowie
Unterstützung bei Entwicklung und Umsetzung von Waldlehr- und Erlebnispfadprojekten.

6.3.7 Sachkundige Dritte

1Ist die Erfüllung der Dienstaufgabe insbesondere an den WPE aus Gründen der Personalkapazität nicht sichergestellt, können waldpädagogische Veranstaltungen in besonders begründeten Fällen und im Rahmen der vorhandenen Mittel von sachkundigen Dritten durchgeführt werden. 2Als geeignet gelten grundsätzlich Personen mit forstlicher Ausbildung und ausreichenden Kenntnissen in Methodik und Didaktik sowie staatlich zertifizierte Waldpädagoginnen und Waldpädagogen.

6.4 Sonstige Behörden der Forstverwaltung

1Die sonstigen Behörden der Forstverwaltung unterstützen das Bildungsangebot der unteren Forstbehörden durch geeignete Fachinformationen und Mitwirkung bei Veranstaltungen. 2Die nachfolgend genannten Sonderbehörden besitzen darüber hinausgehende Aufgaben:

6.4.1 Forstschule

Die Forstschule gewährleistet die waldpädagogische Ausbildung der verschiedenen Laufbahnen nach den jeweils geltenden Lehrplänen und unterstützt bei der waldpädagogischen Fortbildung der Beschäftigten der Forstverwaltung.

6.4.2 Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)

Die FüAk ist zuständig für die Konzeption, Organisation und Durchführung der waldpädagogischen Fortbildung der Beschäftigten der Forstverwaltung und unterstützt die Methoden- und Kompetenzentwicklung.

6.4.3 Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht (ASP)

Das ASP bereitet Fachwissen für die Waldpädagogik auf (z.B. für Lehrpfade) und führt eigene waldpädagogische Veranstaltungen durch.

6.5 Arbeitskreis Forstliche Bildungsarbeit

1Der Arbeitskreis Forstliche Bildungsarbeit unterstützt das StMELF bei der Erfüllung des waldpädagogischen Bildungsauftrags. 2Er greift mit seinem interdisziplinären Team aktuelle Entwicklungen und Fragen aus dem Bildungsbereich auf und erarbeitet Materialien zur Veranschaulichung der Thematik Wald und Forstwirtschaft. 3Diese werden insbesondere im waldpädagogischen Leitfaden „Forstliche Bildungsarbeit“ publiziert. 4Darüber hinaus erarbeitet der Arbeitskreis spezielle Themen im Auftrag des StMELF (z.B. waldpädagogische Praxishilfen). 5Weitere Aufgabe ist die Entwicklung geeigneter Methoden der Evaluierung und Qualitätssicherung.