Inhalt
8.
Bayerisches Haushalts-/EU-Beihilferecht
1Die Fördermittel sind Zuwendungen im Sinne von Art. 23 und 44 BayHO. 2Es gelten deshalb die VV zu diesen Artikeln und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), soweit nicht in dieser Richtlinie oder im Zuwendungsbescheid etwas anderes bestimmt ist. 3Ergänzend bzw. abweichend gilt:
- –
die zeitliche Bindung des Zuwendungszweckes für Fördergegenstände gemäß Nr. 2 Buchst. a) beträgt bei
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Baumaßnahmen zwölf Jahre,
- ⦁
sonstigen Investitionen fünf Jahre
ab Auszahlung der Zuwendung.
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An die Stelle der Unterlagen gemäß VV Nr. 6 zu Art. 44 BayHO treten die im Anlagenverzeichnis des Antragsformblatts aufgelisteten Unterlagen.
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Stellenangebote zur Einrichtung von Personalstellen bei Erzeugerzusammenschlüssen sowie bei Kleinst- und kleinen Schlachtbetrieben sind öffentlich auszuschreiben.
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Beihilferechtliche Grundlage für die Förderung bildet die Verordnung (EU) 2023/2831.