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VuVregio
Text gilt ab: 15.12.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

8.   Bayerisches Haushalts-/EU-Beihilferecht

1Die Fördermittel sind Zuwendungen im Sinne von Art. 23 und 44 BayHO. 2Es gelten deshalb die VV zu diesen Artikeln und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), soweit nicht in dieser Richtlinie oder im Zuwendungsbescheid etwas anderes bestimmt ist. 3Ergänzend bzw. abweichend gilt:
die zeitliche Bindung des Zuwendungszweckes für Fördergegenstände gemäß Nr. 2 Buchst. a) beträgt bei
Baumaßnahmen zwölf Jahre,
sonstigen Investitionen fünf Jahre
ab Auszahlung der Zuwendung.
An die Stelle der Unterlagen gemäß VV Nr. 6 zu Art. 44 BayHO treten die im Anlagenverzeichnis des Antragsformblatts aufgelisteten Unterlagen.
Stellenangebote zur Einrichtung von Personalstellen bei Erzeugerzusammenschlüssen sowie bei Kleinst- und kleinen Schlachtbetrieben sind öffentlich auszuschreiben.
Beihilferechtliche Grundlage für die Förderung bildet die Verordnung (EU) 2023/2831.