Inhalt

VuVregio
Text gilt ab: 15.12.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

1.   Zweck der Zuwendung

1Zweck der Zuwendung ist der Erhalt und die Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung von regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie regionaler Kreisläufe für qualitativ hochwertige landwirtschaftliche Erzeugnisse. 2Vor allem werden mit dem Erhalt der regionalen Strukturen den gesellschaftlichen Anforderungen wie Ernährungssicherung, höchste Qualität, Tierwohl und Umweltschutz sowie der Förderung kleiner Schlachtbetriebe Rechnung getragen (Koalitionsvertrag 2023 – 2028).
3Unter regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnissen werden landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in einer bestimmten Region hergestellt werden, verstanden. 4Auch die Rohstoffe der Erzeugnisse stammen überwiegend aus dieser Region. 5Eine Region ist ein nach natürlichen und/oder nach historischen Gegebenheiten abgegrenzter Raum in Bayern, der auch angrenzende Landkreise der Nachbarbundesländer umfassen kann.