Inhalt
4.
Zuwendungsvoraussetzungen
4.1
Verpflichtungszeitraum
1Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist ein Förderantrag für einen fünfjährigen Verpflichtungszeitraum. 2Der im Förderantrag angegebene Tierbestand je Rasse darf im Durchschnitt des fünfjährigen Verpflichtungszeitraumes um maximal 30 % überschritten werden.
4.2
Zuchtbucheintragung
Die Zuwendung kann nur für Tiere gewährt werden, die im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind.
4.3
Weitere Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers
1Auf Anfrage sind der zuständigen Behörde alle vorhandenen genetisch relevanten Daten bereitzustellen. 2Der Zuwendungsempfänger muss eine tierschutzgerechte Haltung der Tiere gewährleisten sowie die Anforderungen der guten landwirtschaftlichen Praxis im üblichen Sinn erfüllen. 3Im Falle der Pensionstierhaltung bzw. Tierversorgung durch Dritte hat der Eigentümer des Tieres bzw. der Tiere sicherzustellen, dass sämtliche Verpflichtungen eingehalten werden.