Inhalt
3.
Zuwendungsempfänger
1Gefördert werden Landwirte und deren Zusammenschlüsse, unbeschadet der gewählten Rechtsform, sowie andere Landbewirtschafter und nicht im Agrarsektor tätige Unternehmen, mit Tierhaltung in Bayern. 2Die Unternehmen müssen KMU-Betriebe im Sinne von Anhang 1 der Verordnung (EU) 2022/2472 sein. 3Ausgeschlossen von der Förderung sind:
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„Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS)“ im Sinne von Art. 2 Nr. 59 der Verordnung (EU) 2022/2472,
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Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind,
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juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des Privatrechts und Personengesellschaften, bei denen die Beteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % beträgt.