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ZHLE
Text gilt ab: 01.10.2018

4.   Vergütung des Einsatzes nicht zuschussfähig beschaffter Geräte der Teilnehmergemeinschaft

4.1   Abrechnung nach Einsatzstunden

1Abhängig vom Anschaffungswert (= Kosten zum Zeitpunkt der Anschaffung) des Gerätes können je Einsatzstunde als zuschussfähig anerkannt werden:
Anschaffungswert in €  
Vergütung in € je Einsatzstunde
bis 2.500  
1,60
2.500 – 5.000  
3,30
5.000 – 7.500  
4,90
7.500 – 10.000  
6,50
2Die Vergütung beinhaltet die Betriebskosten und die jährlich anfallenden Festkosten (z.B. jährliche Abschreibung, Zinskosten, Reparaturkosten, Unterbringungskosten und gegebenenfalls Versicherungskosten). 3Besondere Verschleißteile können zuschussfähig beschafft werden.

4.2   Abrechnung nach Einsatzjahren

Für Geräte, bei denen eine Abrechnung nach Einsatzstunden nur schwer durchführbar ist (z.B. Magnetsuchgerät, Erdbohrer, Bohrhammer, Wegepflegegerät o. Ä.), können je Einsatzjahr als zuschussfähig anerkannt werden:
im 1. Jahr nach Anschaffung
20 % des Anschaffungswertes
im 2. und 3. Jahr nach Anschaffung
15 % des Anschaffungswertes
im 4. bis 8. Jahr nach Anschaffung
10 % des Anschaffungswertes