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ZHLE
Text gilt ab: 01.10.2018

1.   Entschädigung ehrenamtlicher Mitglieder des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft und landwirtschaftlicher Sachverständiger

Als zuschussfähige Ausführungskosten werden in Ergänzung zu den Arbeitshilfen und Vorschriften für die Ländliche Entwicklung in Bayern (AVLE), Heft 3, Nr. 3.2.4 anerkannt:

1.1   Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall

für landwirtschaftliche Sachverständige
je Stunde 15,50 €
für ehrenamtliche Mitglieder des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft sowie im Vertretungsfall deren Stellvertreter
je Stunde 12,15 €
Die Ämter für Ländliche Entwicklung können in begründeten Ausnahmefällen, z.B. zur Entschädigung von Sachverständigen bei der Wertermittlung von Sonderkulturen, höhere als die vorstehend genannten Sätze als zuschussfähig anerkennen.

1.2   Erstattung entstandener notwendiger Mehraufwendungen

Fahrtkosten, Tage- und Übernachtungsgeld u. Ä. werden nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG) erstattet.