Inhalt
4.
Vergütung des Einsatzes nicht zuschussfähig beschaffter Geräte der Teilnehmergemeinschaft
4.1
Abrechnung nach Einsatzstunden
1Abhängig vom Anschaffungswert (= Kosten zum Zeitpunkt der Anschaffung) des Gerätes können je Einsatzstunde als zuschussfähig anerkannt werden:
Anschaffungswert in €
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Vergütung in € je Einsatzstunde
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bis 2.500
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1,60
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2.500 – 5.000
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3,30
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5.000 – 7.500
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4,90
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7.500 – 10.000
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6,50
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2Die Vergütung beinhaltet die Betriebskosten und die jährlich anfallenden Festkosten (z.B. jährliche Abschreibung, Zinskosten, Reparaturkosten, Unterbringungskosten und gegebenenfalls Versicherungskosten). 3Besondere Verschleißteile können zuschussfähig beschafft werden.
4.2
Abrechnung nach Einsatzjahren
Für Geräte, bei denen eine Abrechnung nach Einsatzstunden nur schwer durchführbar ist (z.B. Magnetsuchgerät, Erdbohrer, Bohrhammer, Wegepflegegerät o. Ä.), können je Einsatzjahr als zuschussfähig anerkannt werden:
im 1. Jahr nach Anschaffung
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20 % des Anschaffungswertes
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im 2. und 3. Jahr nach Anschaffung
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15 % des Anschaffungswertes
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im 4. bis 8. Jahr nach Anschaffung
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10 % des Anschaffungswertes
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