Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.08.2024

3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. August 2024 außer Kraft. 3Die Bekanntmachung findet auf Studierende, die sich am 1. Juli 2021 in einem laufenden Semester befinden, keine Anwendung. 4Auf Studierende, die sich am 31. August 2024 in einem laufenden Semester befinden, sind die Regelungen dieser Bekanntmachung bis zum Abschluss des Semesters anzuwenden.