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Ergänzung der für in Bayern liegende Flussgebiete und den Zeitraum 2022 bis 2027 aufgestellten Maßnahmenprogramme um Zusatzmaßnahmen
1. Grund der Fortschreibung der Maßnahmenprogramme
2. Ergänzung der Maßnahmenprogramme
3. Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 10.04.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 21.12.2027
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Dr. Rüdiger Detsch
Ministerialdirektor