Inhalt
3.
Schlussbestimmungen
1Diese Bekanntmachung tritt am 10. April 2025 in Kraft. 2Sie ergänzt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Veröffentlichung der fortgeschriebenen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für in Bayern liegende Gebiete einer Flussgebietseinheit vom 2. März 2022 (BayMBl. Nr. 186) und tritt mit Ablauf des 21. Dezember 2027 außer Kraft.