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Inhaltsverzeichnis
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Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen
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1. Staatliche Aufträge
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2. Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Existenzgründungen
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3. Berücksichtigung bevorzugter Bieter
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4. Zusätzlich zu beachtende Regelungen
5. Übergangsvorschrift
6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
VVöA
Text gilt ab: 01.01.2025
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6.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Bekanntmachung tritt am 26. März 2020 in Kraft.
2
Mit Ablauf des 31. Dezember 2029 treten die Nrn. 1.2, 1.3, 1.6 und 1.7 außer Kraft.