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Inhaltsverzeichnis
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Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen
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1. Staatliche Aufträge
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2. Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Existenzgründungen
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3. Berücksichtigung bevorzugter Bieter
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4. Zusätzlich zu beachtende Regelungen
5. Übergangsvorschrift
6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
VVöA
Text gilt ab: 01.01.2025
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5.
Übergangsvorschrift
Für vor dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung begonnene Vergabeverfahren finden die Vergabebestimmungen Anwendung, die zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens galten.