Inhalt

6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

6.1 

Diese Bekanntmachung tritt am 26. März 2020 in Kraft.

6.2 

Mit Ablauf des 25. März 2020 tritt die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über eine Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen vom 14. November 2017 (AllMBl. 2017 S. 507) außer Kraft.

6.3 

Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 tritt Nr. 1.9 dieser Bekanntmachung außer Kraft.