Inhalt

Text gilt ab: 30.11.2019

1.  

1Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) novelliert. 2Die Neufassung der VOB Teil A vom 31. Januar 2019
enthält die Aktualisierung des Abschnitts 1 im Nachgang zur Vergaberechtsreform 2016 und setzt dort auch Beschlüsse des Wohngipfels vom 21. September 2018 um,
enthält vorwiegend redaktionelle Änderungen in den Abschnitten 2 und 3, außerdem sind einige der in Abschnitt 1 beschlossenen Änderungen dort inhaltsgleich übertragen.