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Text gilt ab: 01.11.2015
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Mitwirkung der Schulen beim Vollzug des Jugendarbeitsschutzgesetzes

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 20. August 2015, Az. VI.7-BS9361-7a.99 803

(KWMBl. S. 173)

(StAnz. Nr. 41)


7157.2-K
Mitwirkung der Schulen beim Vollzug des Jugendarbeitsschutzgesetzes
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 20. August 2015 Az.: VI.7-BS9361-7a.99 803
Im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ergeht folgende Bekanntmachung:
Der Vollzug des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG) erfordert die Mitwirkung der Schulen.