Inhalt
16. Schlussbestimmung
16.1
Die Beihilfe (staatliche Förderung und kommunaler Eigenanteil) nach dieser Richtlinie kann nicht mit Beihilfen oder De-minimis-Beihilfen aus anderen lokalen, regionalen oder nationalen Quellen zur Deckung derselben beihilfefähigen Kosten kumuliert werden.
16.2
Förderanträge nach dieser Richtlinie können bis längstens 30. September 2025 gestellt werden.