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BayGibitR
Text gilt ab: 02.03.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

8. Plausibilitätskontrolle

1Sofern sich nur ein oder zwei Bieter am Auswahlverfahren beteiligen, hat der Zuwendungsempfänger die Wirtschaftlichkeitslücke (im Wirtschaftlichkeitslückenmodell) oder die Pachthöhe (im Betreibermodell) einer Plausibilitätskontrolle durch das Bayerische Breitbandzentrum zu unterziehen. 2Das Bayerische Breitbandzentrum kann in die diesbezüglichen Verhandlungen mit den Bietern einbezogen werden.