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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenRichtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 5
  • 1. Zweck der Überbrückungshilfe IV
  • Bereich erweitern2. Antragsberechtigung
  • Bereich erweitern3. Art und Umfang der Überbrückungshilfe IV
  • Bereich erweitern4. Kumulierung mit anderen Hilfen
  • 5. Zuständigkeit
  • 6. Antragstellung
  • Bereich erweitern7. Verfahren bei Antragstellung und nach Abschluss der Billigkeitsleistung im Falle der Antragstellung durch einen prüfenden Dritten
  • 8. Verfahren bei Antragstellung und nach Abschluss der Leistung im Falle der Antragstellung im eigenen Namen
  • Bereich erweitern9. Prüfung des Antrags und der Schlussabrechnung
  • 10. Auszahlung
  • 11. Europäisches Beihilferecht
  • 12. Strafrechtliche Hinweise
  • 13. Steuerrechtliche Hinweise
  • 14. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  • [Schlussformel]

Inhalt

Text gilt ab: 01.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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14.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.
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